Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S.204) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Quierschied wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 4 Satz 1 wird wie folgt ergänzt:
„Zusätzlich gehören dem Seniorenbeirat maximal jeweils zwei Mitglieder je Gemeindebezirk an.“
§ 2
§ 6 Satz 8 wird wie folgt geändert:
„Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.“
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Quierschied, 21. April 2023
gez.:
Lutz Maurer (DS)
Bürgermeister
Hinweis:
Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG).