1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Quierschied

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S.204) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Quierschied wie folgt beschlossen: 


§ 1

§ 4 Satz 1 wird wie folgt ergänzt:

„Zusätzlich gehören dem Seniorenbeirat maximal jeweils zwei Mitglieder je Gemeindebezirk an.“


§ 2

§ 6 Satz 8 wird wie folgt geändert:

„Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.“


§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Quierschied, 21. April 2023


gez.: 

Lutz Maurer        (DS)
Bürgermeister


Hinweis:
Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG).