Für die Europa-, Kommunal- und Bürgermeisterwahl ist die Gemeinde Quierschied in drei Wahlbereiche eingeteilt, die mit den Gemeindebezirken identisch sind. Diese drei Wahlbereiche sind jeweils in die nachstehenden Wahlbezirke unterteilt. Neben den Wahlbezirken sind das entsprechende Wahllokal sowie die zugeordneten Straßenzüge ausgewiesen.

Die entsprechenden Hinweise zum Wahlbezirk und Wahllokal, in dem Sie wählen können, sind nachstehend aufgeführt, befinden sich aber auch auf Ihrem Wahlbenachrichtigungs-Anschreiben. 

 

Wahlbezirk   101,   Wahllokal Lasbachschule, Klasse 1, Haupteingang rechts, Lasbachstraße 21

Ahornweg, Birkenweg, Buchenweg, Dr. Sauerbruchstraße, Drosselweg, Eichenweg, Falkenweg, Im Sauner, Kastanienweg, Liebigstraße, Lindenweg, Robert-Koch-Straße, Röntgenstraße, Spechtweg, Starenweg, Tannenweg, Virchowstraße

Wahlbezirk   102,   Wahllokal Lasbachschule, Bücherei, Haupteingang links, Lasbachstraße 21

Alleestraße, Am Glückauf, Am Hang, Am Mühlenweiher, An Heinrichshaus, Arndtstraße, Brunnenstraße, Fischbacher Straße, Fleischergasse, In der Brückenwies, Kälberweide, Kirchstraße, Pestalozzistraße, Südstraße, Sulzbacher Straße, Stiftstraße, Talrandweg, Weiherfeldstraße

Wahlbezirk   103,   Wahllokal Lasbachschule, Multifunktionsraum, Lasbachstraße 21

Akazienweg, Am Rain, Brefelder Straße, Erlenweg, Fasanenweg, Finkenweg, Franzstraße
Friedrich-List-Straße, Hirschfeldstraße, Kiefernweg, Lasbachstraße, Lasbachtal, Lerchenweg, Meisenweg, Nistelfeld, Paulsburgstraße, Platanenweg, Querstraße, Schwalbenweg

Wahlbezirk   104,   WahllokalLasbachschule, Klasse 1, Haupteingang rechts, Lasbachstraße 21

An der Hirtenwies, Armin-Hary-Straße, Blumenstraße, Brucknerstraße, Fliederweg, Franzenhausstraße, Gewerbegebiet Heidekorn, Ginsterweg, Händelstraße, Heidekorn, Holzer Straße, Jahnstraße, Johann-Strauß-Straße, Josef-Haydn-Straße, Kraftwerk Weiher, Lichtstraße, Ober den Stangen, Peterstraße, Rosenstraße, Schumannstraße, Sebastian-Bach-Straße, Steinbergstraße, Taubenfeldstraße

Wahlbezirk   105,   Wahllokal Lasbachschule, Turnhalle, Teilbereich 2, oberer Eingang, Lasbachstraße 21

Alter Markt, Bodelschwinghstraße, Hinter der Kirche, In der Sandkaul, Johannisstraße, Kappelbergstraße, Marienstraße, Rathausplatz, Rathausstraße, Sandstraße, Sonnengasse, Spielmannsgasse, Zum Quirinsborn

Wahlbezirk   106,   Wahllokal KiTa Villa Regenbogen, Im Eisengraben 26

Alter Bahnhofsweg, Am Bahnhof, Am Wäldchen, Annastraße, Bahnhofstraße, Gertrudstraße, Görresstraße, Heinrich-Heine-Straße, Im Boden, In den Schrebergärten, In der Humes, Jägerweg, Jungwaldstraße, Köhlstraße, Lessingstraße, Mühlenbergstraße, Prümmenfeld, Schillerstraße, Sophienstraße

Wahlbezirk   107,   Wahllokal Gemeinschaftsschule Quierschied (Taubenfeldschule), Bereich Foyer, Im Eisengraben 25

Altwiesstraße, Am Hochwald, Am Käsborn, Am Schwimmbad, Bergmannspfad, Fuchsfeldstraße, Grubenweg, Herrengrund, Hochstraße, Im Eisengraben, Klostergasse, Knappenweg, Kohlbachstraße, Kohlwaldstraße, Steigerweg, Wilhelmstraße

Wahlbezirk   108,  Wahllokal Gemeindebücherei, Marienstraße 3

Ackerstraße, Am Ludwigsberg, Am Schafswald, Breslauer Straße, Danziger Straße, Glashüttenstraße, In der Reih, Königsberger Straße, Sandhübel, Schienenweg, Stettiner Straße, Tilsiter Straße, Wellwiesstraße

Wahlbezirk   211,   Wahllokal Fischbachhalle, Teilbereich 1, Quierschieder Straße 80

Am Götschel, Am Gumbert, Am Moosberg, Bergstraße, Brenkhomesweg, Dahlbachweg, Gartenstraße, Heusweilerstraße, Hölzerbachstraße, Mittelstraße, Oberstraße, Ringstraße, Weststraße, Zu den Eichenstangen

Wahlbezirk   212,   Wahllokal Fischbachhalle, Teilbereich 2, Quierschieder Straße 80

Albert-Schweitzer-Straße, Am Pflanzgarten, An der Grühlingstraße, Berliner Straße, Dr. Eisenbachstraße, Eichendorffstraße, Heinitzstraße, Hirschbachstraße, Im Heiliggraben, Lilienstraße, Lortzingstraße, Marienburger Straße, Martin-Luther-Straße, Maybachstraße, Mörikestraße, Nelkenstraße, Neunkircher Straße, Oststraße, Pasteurstraße, Pastor-Ziegler-Straße, Schubertstraße, St. Barbarastraße, Tulpenstraße

Wahlbezirk   213,   Wahllokal Fischbachhalle, Teilbereich 3, Quierschieder Straße 80

Am Bahndamm, Am Holzplatz, Am Weiherdamm, Brunnenweg, Camphauser Straße, Dudweilerstraße, Franziskaschacht, Friedhofstraße, Grubengelände Camphausen, Im Rod, Quierschieder Straße, Rußhütter Straße, Schulstraße, Talstraße, Weiherstraße, Winkelstraße
 

Wahlbezirk   321,   Wahllokal Schule, Mehrzweckhalle, Teilbereich 1, Hauptstraße 189

Amselweg, Feldstraße, Göttelborner Straße, Hauptstraße, Hinter den Gärten, Im Birkenstück, Im Wiesengrund, Uchtelfanger Straße, Wahlschieder Straße

Wahlbezirk   322,   Wahllokal Schule, Mehrzweckhalle, Teilbereich 2, Hauptstraße 189

Am Campus, Am Fernsehturm, Am Forsthaus, Am Konzertwald, Am Rosenhaus, Am Wackenberg, Am Wasserturm, Auf der Höh, Beethovenstraße, Boulevard der Industriekultur, Fichtenstraße, Goethestraße, Grubenstraße, Hermann-Löns-Straße, Höhbornstraße, Im Herrschaftsland, Josefstraße, Kantstraße, Kettelerstraße, Manfred-Zeiner-Straße, Mozartstraße, Pastor-Hospelt-Straße, Pastor-Theis-Straße, Richard-Wagner-Straße, Sonnenallee, Uhlandstraße, Waldstraße, Wilhelm-Busch-Straße, Zum Resborn, Zum Schacht, Zur Martinshütte

 

Die Gemeinde Quierschied informiert über die am Sonntag, 09. Juni 2024, stattfindenden Wahlen.

Die Europawahl wird aus organisatorischen Gründen mit den Kommunalwahlen und der Wahl zum Regionalverbandsdirektor am 09. Juni 2024 verbunden.

Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Die für die Briefwahl benötigten Wahlunterlagen müssen vor den Wahlen bis zum 07.06.2024 beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied beantragt werden.

Kommunalwahl:

Bei der Kommunalwahl werden der Gemeinderat wie die Ortsräte und die Regionalversammlung nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt.

Die Mitglieder des Gemeinderates, der Ortsräte und der Regionalversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus.

Die Zahl der Sitze ist für den Gemeinderat und die Regionalversammlung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, die der Ortsräte in einer Satzung aufgrund § 70 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes festgelegt.

Landratswahl:

Bei der Wahl zur Regionalverbandsdirektorin / zum Regionalverbandsdirektor werden die wahlberechtigten Kandidatinnen / Kandidaten in einer Direktwahl für eine Amtsperiode von zehn Jahren gewählt.

Europawahl:

Bei der Europawahl werden in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder
von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.

Parteien und Wählervereinigungen zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl:

Parteien oder Wählervereinigungen können Wahlvorschläge einreichen, als einheitliche Gebietsliste oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichslisten. Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Quierschied, das vom Gemeinderat zur Aufstellung von Bereichslisten in drei Wahlbereiche (Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn) aufgeteilt wurde. Das Wahlgebiet besteht aus 14 Wahlbezirken.

Unterstützungsunterschriften zur Kommunalwahl:

Wahlvorschläge bedürfen der Unterstützung durch Wahlberechtigte mindestens der dreifachen Höhe der Anzahl der zu wählenden Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern.

Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien oder Wählervereinigungen, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Landtag des Saarlandes oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat vertreten sind, für die Wahlvorschläge für den Ortsrat  auch diejenigen, die bereits im Ortsrat vertreten sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz nachzuweisen.

Die Unterstützungsverzeichnisse zur Kommunalwahl werden bei den Städten/Gemeinden geführt.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:

Die registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen die hauptamtlich Tätigen in den jeweiligen Wahlbezirken.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Gemeinde Quierschied, vertreten durch Bürgermeister Lutz Maurer

Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, 06897 961-0, E-Mail: mail@quierschied.de

2. Verantwortliche Stelle:

Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1,66287 Quierschied, Tel. 06897 961-0, E-Mail: wahlamt@quierschied.de

3. Beauftragte / Beauftragter für den Datenschutz:

Birgit Persch, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, E-Mail: datenschutz@quierschied.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung
mit den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung.

Die personenbezogenen Daten in den vom Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Quierschied oder dem Kreiswahlausschuss oder dem Regionalverbandswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschlägen werden öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 96 des Kommunalwahlgesetzes).

Personenbezogene Daten der ehrenamtlichen Wahlhelfer werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz und § 5 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz verarbeitet.

5. Herkunft der Daten

Melderegister wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Quierschied:

Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum

Bewerbungslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlages:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf

Kandidatenlisten mit den zur Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf

Datenbank/Kontaktlisten mit den registrierten ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten (Tel., E-Mail), Zugehörigkeit zu einer Partei oder Wählergruppe, Wahlhistorie

6. Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten der Bewerber sind der Gemeindewahlausschuss oder Regionalverbandswahlausschuss oder Bundeswahlausschuss (Europawahl), der über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet.

Im Falle von Beschwerden und / oder bei Wahlanfechtungen können auch der Wahlbeschwerdeaus-schuss, die sonstigen an Wahlanfechtungsverfahren Beteiligten sowie die Verwaltungsgerichte und der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, das Bundesverfassungsgericht (Europawahl), in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.

Weitere Empfänger können von den Verwaltungen beauftragte Dienstleistungsunternehmen sein, an die Wahldaten übermittelt werden für den Druck und die Auslieferung von personalisierten Wahl-benachrichtigungskarten und Stimmzettel.

7. Dauer der Speicherung

Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 62 b der Kommunal-wahlordnung.

Unterstützungsverzeichnisse für Wahlvorschläge, Wählerverzeichnisse und Wahlscheinverzeichnisse sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter oder die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlanfechtungsverfahren etwas Anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

Die Niederschriften über die Sitzung der Wahlorgane sind bis zum Ablauf der Amtszeit des Gemeinde-rates oder der Regionalversammlung aufzubewahren. Weitere nicht aufgeführte Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl der neuen kommunalen Vertretung vernichtet werden.

Gemäß § 5 Abs. 5 KWG und § 9 Abs. 4 BWG dürfen die Daten der Wahlhelfer auch für künftige Wahlen gespeichert und verarbeitet werden, sofern die oder der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch ist in Schriftform an den oben angegebenen Verantwortlichen zu richten.

8. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)

b) Recht auf Datenberichtigung (Artikel 16 DSGVO)

c) Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)


9. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personen-bezogene Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

10. Widerrufsrecht

Bei einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit a) DSGVO kann diese von der betroffenen Person gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der verantwortlichen Stelle widerrufen werden.

11. Beschwerderecht (Kommunal- und Direktwahlen)

Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (UDZ),
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 / 947810, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
 

12. Beschwerderecht (Europawahl)

Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde beim zuständigen

Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Anschrift: Husarenstr. 30, 53117 Bonn ; Anschrift: Friedrichstr. 50, 10117 Berlin, Tel.: 0228 / 997799-0

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Herr Müller, Tel.: 0228 / 997799-1308,
E-Mail: bdsb@bfdi.bund.de

wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.