Nachschlag! Wer macht was?
Schlag nach. Mach mit. Schlag vor!
„Wer ist eigentlich dafür zuständig?“, „Warum musste das sein?“ oder „Warum geht das nicht anders?“ sind Fragen, die in der Bevölkerung in Hinblick auf Maßnahmen und Entscheidungen im behördlichen Umfeld immer mal wieder aufkommen. Je ärgerlicher ein Umstand, desto lauter. In der Rubrik „Nachschlag“ will die Gemeinde Quierschied diese und andere zentrale Fragen zu aktuellen Themen beantworten. Auch Vorschläge aus der Bevölkerung zu möglichen Themenschwerpunkten sind stets willkommen und werden per Email an mail@quierschied.de oder unter Tel.: 06897 961-102 entgegengenommen.
Grundsätzlich gilt: Der Baubetriebshof der Gemeinde Quierschied hat für die innerörtlichen Bundes- und Landstraßen sowie öffentliche Gebäude die Räum- und Streupflicht! In den nachgeordneten Straßen und vor allem dort, wo die Straßenbreite 3,50 Meter unterschreitet, sind grundsätzlich und zunächst bis zur Straßenmitte die Anlieger selbst zuständig. Die Gemeinde wird bei der Umsetzung des Winterdienstes von der BBL-Gruppe als Auftragnehmer unterstützt.
Außerdem besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer anliegender Grundstücke die Gehwege-Räumpflicht. Die entsprechenden Rechten und Pflichten in der Gemeinde Quierschied sind in der „Straßenreinigungssatzung“ geregelt, die HIER (einfach anklicken) abgerufen werden kann.
Darüber hinaus arbeitet das Team des Baubetriebshofs auch alle weiteren öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet ab - obwohl kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht!
Aus Gründen der Verkehrssicherheit obliegt der Winterdienst einem strengen Organisationsplan, den die Gemeinde genau einhält. Demnach werden die sogenannten „Haupterschließungsstraßen“ zuerst vom Schnee befreit, danach die „Anliegerstraßen“.
Dies gelingt umso besser, je weniger Fahrzeuge so ungünstig geparkt werden, dass für die großen Räumfahrzeuge kein Durchkommen ist.
Dass es im Falle von Schnee und/oder Eis auf den Straßen und Gehwegen zu Verzögerungen bei der Reinigung der Straßen kommen kann, liegt in der Natur der Sache: Die Dauer der Reinigungen variiert je nach Lage und Aufwand vor Ort, was wiederum Auswirkungen auf den weiteren zeitlichen Ablauf hat. Das gilt insbesondere für unvorhergesehene, heftige Schneefälle. Trotz in der Regel zuverlässiger Wetter-Vorhersagen bleiben solche Ausnahmesituationen nicht aus und stellen die Mitarbeitenden des Winterdienstes vor große Herausforderungen. Nicht nur in diesen Fällen wären Geduld, Besonnenheit und Verständnis von allen Seiten angemessen.
Ohne sie wären die meisten Kommunen im Saarland und auch darüber hinaus praktisch nicht handlungsunfähig – vor allem, was Baumaßnahmen betrifft: Die Rede ist von Förderprogrammen von Land, Bund und EU.
Beispiel Nummer 1: Zwischen 2018 und 2023 wurde Kommunen ermöglicht, im Rahmen des sogenannten Kommunalen Investitionsförderungsgesetze I und II in Maßnahmen mit den Schwerpunkten Infrastruktur oder Bildungsinfrastruktur zu investieren. Die Gemeinde Quierschied hat dieses Förderprogramm des Bundes in erheblichem Maße genutzt und so eine Gesamtinvestition von rund 1,7 Millionen Euro realisiert – bei einem Eigenanteil von gerade einmal zehn Prozent, also rund 170.000 Euro.
Beispiel Nummer 2: Seit 2014 nutzt die Gemeinde Quierschied Programme der Städtebauförderung, um die Ortsmitten der drei Gemeindebezirke neuzugestalten. Angefangen mit der Ortsmitte von Göttelborn, die bereits im Jahr 2016 fertiggestellt wurde, läuft mit der Neugestaltung des Triebener Platzes gerade die letzte Baumaßnahme in Quierschied und noch 2024 wird mit ersten Maßnahmen in Fischbach-Camphausen begonnen. Insgesamt wurden bisher rund 6,2 Millionen Euro investiert. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei Städtebauförder-Projekten in der Regel bei einen Drittel der Gesamtkosten, in manchen Fällen wie beispielsweise bei der Nachnutzung der ehemaligen Rathausfläche (EU-Mittel) oder der Erneuerung des Triebener Platzes (Programm „Sondervermögen Zukunftsinitiative“) konnte dieser Anteil durch zusätzliche Mittel auf 10 Prozent gesenkt werden. In Quierschied konnten die Mittel auch dazu genutzt werden, um den Folgen des verheerenden Starkregen-Ereignisses von 2009, dem unter anderem das alte Rathaus samt Kultursaal zum Opfer fiel, zu begegnen und mit dem Bau des Veranstaltungssaals „Q.lisse – Haus der Kultur“ und ihrer Außenlage ein neues, modernes Ortsbild zu erschaffen.
Beispiel Nummer 3: Ende 2020 Vor Jahresende 2020 hatte das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kurzfristig die Möglichkeit eröffnet, noch nicht abgerufene Fördermittel aus dem Förderprogramm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ für umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Grundschulen zu verwenden. Der Gemeinde Quierschied ist es dank der schnellen, aber dennoch fundierten Vorarbeit des Bauamtes gelungen, daran teilzuhaben und zusätzlich zu den bereits geplanten Maßnahmen rund 78.000 Euro in die Grundschulen in Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn zu investieren.
Beispiel Nummer 4: In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Quierschied in allen Gemeindebezirken Bushaltestellen niederflurgerecht, also „barrierefrei“, ausgebaut. Seit 2012 sind so insgesamt rund 1 Mio. Euro aufgewendet worden, um zahlreiche Haltestellen moderner und damit auch die Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehres an sich für alle attraktiver zu gestalten. Auch diese Maßnahmen wurden vom Land in erheblichem Umfang gefördert, der Eigenanteil der Gemeinde lag in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent.
Die große Herausforderung für Kommunen: Um von den Programmen von Land, Bund und EU profitieren zu können, muss man sie zunächst einmal finden. Programme gibt es viele, aber das für den eigenen Bedarf Passende ausfindig zu machen und dann auch zur Anwendung zu bringen, ist die entscheidende Kunst. Es müssen bestimmte Vorgaben erfüllt und entsprechende Anträge gestellt werden. Nicht selten muss dies kurzfristig geschehen, was die zuständigen Ämter vor große Herausforderungen stellt. Auch deshalb ist in den Nachrichten – insbesondere gegen Jahresende – immer mal wieder von Fördertöpfen zu hören, die nicht vollends abgeschöpft wurden und die noch teils erhebliche Restmittel beinhalten.
„Es ist also schon eine Besonderheit, dass wir es als Gemeinde Quierschied seit einiger Zeit immer wieder schaffen, die bestehenden Programme und Töpfe für viele unserer Projekte anzuwenden“, erklärt Bürgermeister Lutz Maurer und betont: „Dafür bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes. Vor allem mit ihrer Schnelligkeit bei der Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen können wir bei einem verhältnismäßig geringen finanziellen Aufwand immer wieder erhebliche Summen investieren und damit das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gezielt und sinnvoll einsetzen.“
Wichtig: Das Geld, das mit Hilfe von Förderprogrammen verausgabt wird, ist zweckgebunden und ausschließlich für Projekte vorgesehen, die den jeweiligen Vorgaben entsprechen. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, dass beispielsweise die 6,2 Millionen Euro aus Beispiel 2 stattdessen für Kitas oder Schulen hätten genutzt werden können. Auch hierfür gibt es eigene Förderprogramme, die von der Gemeinde Quierschied vollumfänglich in Anspruch genommen werden – siehe die Beispiele 1 und 3.
Man kann sie sehen, hören und – wenn man ihnen nicht rechtzeitig ausweichen kann – auch spüren: Straßenschäden. Sie können über Nacht entstehen und treten je nach Jahreszeit und Witterungslage vermehrt auf. Manche werden kurzfristig beseitigt, andere bleiben wochen-, gar monatelang unangetastet und strapazieren die Nerven aller Verkehrsteilnehmenden. Doch wie kann es sein, dass manche Schäden nicht zeitnah repariert werden? Sie ahnen es: Das Geld spielt dabei die entscheidende Rolle. Die Frage der Zuständigkeit ist beim Thema „Straßensanierungen“ hingegen relativ schnell geklärt: Der Bund ist für Bundestraßen wie Autobahnen (Autobahn GmbH) zuständig, das Land (Landesbetrieb für Straßenbau LfS) für Landstraßen und die Gemeinde für die Gemeindestraßen.
Finanzierung
Bekanntermaßen ist das für viele Maßnahmen nötige Kleingeld in den meisten Kommunen im Saarland knapp. Investitionen müssen also auch im Bereich der Straßensanierung wohlüberlegt sein, Abwägungen bestimmen die Entscheidungsfindung.
Grundsätzlich bestimmt die Finanzkraft einer Kommune, wie viel Geld sie für Investitionen in das eigene Straßennetz aufwenden kann. Letztlich beschließt der Gemeinderat alljährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen, wie viele Mittel für die Instandhaltung von Straßen in den drei Gemeindebezirken in den Haushalt eingestellt werden. Dabei sind neben wirtschaftlichen Erwägungen auch Vorgaben wie beispielsweise zur Erfüllung des Saarlandpaktes (Rückführung der Kassenkredite) zu beachten.
Über die Eigenmittel hinaus kann es, wie in den vergangenen zwei Jahren geschehen, Zuschüsse des Landes für die Instandhaltung von Straßen geben. Eine direkte Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger, wie es manchen Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung ermöglicht, gibt es in der Gemeinde Quierschied nicht und die Einführung einer solchen ist auch nicht vorgesehen.
Durchführung
Es ist an den jeweiligen Ortsräten, die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel möglichst bedarfsgerecht und effizient auf Maßnahmen in ihrem Gemeindebezirk zu verteilen. Hierzu werden in den drei Räten jährlich Prioritätenlisten angelegt, die die anstehenden Maßnahmen nach Dringlichkeit sortiert benennen. Die Gemeindewerke Quierschied sind für die Ausführung der Maßnahmen an den Gemeindestraßen zuständig. Das heißt: Sie schreiben größere Maßnahmen wie die Sanierung ganzer Straßenzüge öffentlich aus, beauftragen bei kleineren Schäden das Jahresvertragsunternehmen (derzeit: Jablonski & Busch GmbH) oder den Baubetriebshof der Gemeinde mit der Reparatur.
2024
Dank eines positiven Einmal-Effektes mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer hat die Gemeinde ihre Ausgaben für Straßensanierungen im Jahr 2024 deutlich erhöht. Hier kann, mit Zuschüssen des Landes, annähernd der dreifache Betrag des Vorjahres investiert werden. Aktuelle Maßnahmen sind stets auf Seite 4 des Quierschieder Anzeigers und online unter www.quierschied.de > Rathaus&Service > Baustellen und Sperrungen einzusehen. Hinweise auf neue Straßenschäden können Sie der Gemeinde jederzeit bequem online über den Mängelmelder (www.quierschied.de/maengelmelder) zukommen lassen. Kleinere Reparaturen werden möglichst zeitnah, größere eben gemäß der Prioritätenlisten erledigt.
Grundsätzlich steht die Gemeinde beim Thema Mäharbeiten vor ähnlichen Herausforderungen wie alle privaten Eigentümer von Garten- oder anderweitigen Naturflächen. Das alljährliche Erwachen der Flora findet im Frühjahr statt. Je nach Witterungsverhältnissen recht plötzlich. Folgt in kurzer Zeit eine entsprechende Kombination aus sonnigen und Regentagen, so schießen Gräser, Blumen und andere Pflanzen in kurzer Zeit regelrecht in die Höhe. Erfolgen dann nicht zeitnah Mäharbeiten, erweckt das vereinzelten Unmut.
Doch nicht immer liegt das Ausbleiben oder die Verzögerung beim Mähen öffentlicher Flächen daran, dass der Rasenmäher gerade nicht einsatzbereit ist oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofs der Gemeinde gerade Drängenderes zu tun hätten. Wobei dies durchaus der Fall sein kann: Gerade im Frühjahr, wenn in der Gemeinde zahlreiche Vereinsfeste nacheinander oder gar zeitgleich stattfinden, werden diese durch den Bauhof unterstützt. Mit Personal und Material, beispielsweise zum An- und Abtransport der Bühnenelemente.
In der Regel handelt es sich allerdings um aktiven Naturschutz. So werden beispielsweise die Brut- und Setzzeiten betroffener Tierarten berücksichtigt, beispielsweise der Stockente als Bodenbrüter. Auch spielt der Insektenschutz eine Rolle. Längere Blühphasen fördern den Arterhalt und damit die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Um dies mit den berechtigten Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen, die so geförderte Natur beispielsweise in der Fischbacher Waldparkanlage genießen zu können, müssen Mäharbeiten an den Rändern der Flächen sowie an Wegen und Sitzgelegenheiten durchgeführt werden.
Seit einiger Zeit liegen darüber hinaus Blühwiesen im Trend, also Flächen, die sich ohne größere Einschnitte des Menschen „wild“ entfalten dürfen. Das schont die Natur, ist sehr förderlich für das Ökosystem und spart gleichzeitig Ressourcen, denn: Diese Wiesen sollten maximal drei Mal im Jahr gemäht werden. Der erste Schnitt zwischen Mitte Mai und Ende Juni drängt die wuchskräftigen Obergräser zurück und schafft das nötige Licht für konkurrenzschwächere Blumen und Kräuter. Der zweite Schnitt sollte erst ab Mitte September erfolgen, da viele Arten zu diesem Zeitpunkt ihre Samenreife noch nicht abgeschlossen haben. Erst dann können im Laufe des Sommers neue Blüten- und Fruchtstände ausgebildet werden.