Heiraten in der Gemeinde Quierschied
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Trauung in Quierschied interessieren!
Unsere Standesbeamtinnen Kim Furlano, Jasmin Eiler und Mirka Preiser stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, gehen auf Ihre persönlichen Wünsche ein und helfen Ihnen dabei, diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Melden Sie sich einfach per Email an standesamt@quierschied.de, telefonisch unter 06897 961-0 (Zentrale) oder buchen Sie über unser Online-Terminvergabesystem einen persönlichen Termin.
Hier finden Sie einige grundlegende Infos über das Heiraten in der Gemeinde Quierschied:
Allgemeine Trautermine:
Montag bis Freitag: 10.00 Uhr und 11.00 Uhr
Montag und Mittwoch: 14.00 Uhr und 15.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 17.00 Uhr
Der perfekte Trauort für Jung und Alt:
Unser zeitlos elegant eingerichtetes Trauzimmer befindet sich im dritten Stock des Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Bis zu 30 Gäste können hier an der Trauung teilnehmen.
Anmeldung zur Eheschließung:
Die Anmeldung zur Eheanmeldung ist mit einigen Formalitäten verbunden. Wir bitten daher um eine vorherige Terminvereinbarung, gerne online über unser Online-Terminvergabesystem. Wenn möglich, sollten Sie beide zu dem Termin erscheinen. Sollte eine/r von Ihnen verhindert sein, kann sie/er sich durch die Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen. Diese Vollmacht können Sie HIER herunterladen.
Voraussetzung für die Anmeldung der Eheschließung in der Gemeinde Quierschied ist, dass mindestens eine/r von Ihnen in Quierschied wohnt. Je nach Familienstand, Nationalität und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Die jeweiligen Urkunden erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt des Ereignisortes:
- Deutsche Staatsangehörige benötigen folgende Unterlagen:
- aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Auszug aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde!)
- Nachweis der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft (aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk - Stammbuch nicht ausreichend)
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Da hier in der Regel weitere Besonderheiten zu beachten sind, bitten wir Sie, vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.