Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen.
Antrag auf Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahl kann bereits ab 14. Februar 2022 beim Wahlamt der Gemeinde Quierschied schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) erfolgen. Schriftlich können Anträge per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail gestellt werden. Bitte geben Sie hier immer Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Für die elektronische Beantragung des Wahlscheines können Sie den Link bzw. den QR-Code, die beide auf der Homepage der Gemeinde Quierschied eingestellt sind, nutzen. Sie können damit direkt den elektronischen Wahlscheinantrag aufrufen. Der QR-Code befindet sich ebenfalls auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Für die schriftliche Beantragung eignet sich auch das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen zeitnah nach dem 14. Februar 2022 mit der Post zugehen.
Bitte beachten Sie! Eine fernmündliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.
Wahl im Wahlamt – Briefwahlbüro ab 21. Februar 2022 eingerichtet
Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich beim Wahlamt vorzusprechen und die Briefwahl vor Ort auszuüben. Beim Wahlamt ist dafür ein Briefwahlbüro vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 25. März 2022 eingerichtet.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Briefwahl im Wahlbüro durchzuführen, bitten wir Sie, wegen der nach wie vor andauernden Corona-Pandemie das Infektionsrisiko für sich und andere so gering wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie! Im Rathaus gilt die 3-G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet). Es besteht Maskenpflicht.
Die täglichen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
vormittags
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.15 – 12.00 Uhr
nachmittags
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhr
Am 28. Februar 2022 (Rosenmontag) bleibt das Rathaus geschlossen.
Allgemeine Hinweise
Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass die von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichneten Stimmzettel in den Wahlbriefen rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingehen. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe
Die Rücksendung der Unterlagen an die Gemeinde mit der Deutschen Post AG ist gebührenfrei.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, 25. März 2022, bis 18.00 Uhr, beantragt werden. Bis zum Wahltag selbst können die Unterlagen noch bis spätestens 15.00 Uhr beantragt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.
Bei Fragen zur Briefwahl oder zu Wahlscheinen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes gerne für telefonische Auskünfte unter den Telefonnummern 06897/961-251 oder 06897/961-111 zur Verfügung.
QR-Code für die elektronische Beantragung des Wahlscheins
Hinweis:
Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/81 81 81
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internet: www.bsvsaar.org