Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht zur Landtagswahl am 27. März 2022


Die Stimmabgabe bei der Landtagswahl am 27. März 2022 organisieren die Gemeinden unter fortdauernden COVID-19-Pandemiebedingungen.

Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in den Wahlräumen aufhalten.

Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkehrungen sowohl bei der Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwaltung als auch bei der Urnenwahl in den Wahlräumen am Wahltag die Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und allgemein praktizierten – Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglichkeit, regelmäßiges Lüften).

Bei der Briefwahl vor Ort in den Räumen der Gemeindeverwaltung sind jedoch die besonderen Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Rathäuser zu beachten!

Eine generelle Maskenpflicht für die Urnenwahl am Wahltag, d. h. während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen, hängt von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und etwaigen Lockerungen in den nächsten Wochen ab. Genauere Details werden vor dem Wahltag bekanntgegeben. Darüberhinausgehende Zugangsbeschränkungen in Form von 2G oder 3G sind aktuell nicht beabsichtigt.

Allen Wahlberechtigten steht es frei, an der Landtagswahl im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Durch postalische oder elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen und postalische Rücksendung des Wahlbriefes an die Wohnsitzgemeinde kann die Teilnahme an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen.

Aktuelle Informationen zur Landtagswahl 2022 werden auch im Internet von der Landeswahlleiterin unter www.wahlen.saarland.de eingestellt